Baurecht

Erschließungs- und Anliegerbeitragsrecht

  • Erschließungsbeiträge sind die Herstellungskosten für neue Straßen und Nebenanlagen in Neubaugebieten. Sie entstehen nach dem Baugesetzbuch.
  • Anliegerbeiträge sind solche nach kommunalem Landesrecht. Sie richten sich nach den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen und kommunalen Satzungen. Hierunter fallen etwa Straßenausbaubeiträge, Kanalbeiträge, Kanal- Wasserhausanschlusskosten.
  • In sogenannten förmlichen Sanierungsgebieten fallen auch sogenannte Sanierungsbeiträge an.
  • Bei Erschließungsbeiträgen und Sanierungsbeiträgen wird mit Kommunen oft auch darüber verhandelt, ob im Vorfeld eine sogenannte Ablösevereinbarung geschlossen wird. Hier gibt es dann kostenmäßig einen "Rabatt" und ein späterer förmlicher Heranziehungsbescheid entfällt.

Erschließungsbeiträge und Anliegerbeiträge werden wie Steuern behandelt, was zur Folge hat, dass die Beitragsanforderungen sofort fällig sind. Will man hier nicht unter Vorbehalt bezahlen, müsste, wenn Erfolgsaussichten bestehen, mit einem Eilantrag gegen den Sofortvollzug vorgegangen werden. Grundsätzlich werden auch Ratenzahlungen eingeräumt.


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